Einigung auf Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie

Nach langen Verhandlungen einigten sich heute früh die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die IG Metall auf einen neuen Tarifabschluss zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME), nachdem dieser seitens der IG Metall zum 30.06.2023 gekündigt wurde.

Das Verhandlungsergebnis von heute beinhaltet Folgendes:

 

 

 

Einigung über Inflationsausgleichsprämie für das Kalenderjahr 2024

Vollzeitbeschäftigte erhalten für Zeiten des Einsatzes in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine gemäß § 3 Nr. 11c EStG steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro.

Der Anspruch beträgt:

  • 300 Euro im Januar 2024,
  • 200 Euro jeweils in den Monaten Februar bis November 2024,
  • zahlbar mit den jeweiligen Monatsabrechnungen.

 

Voraussetzung ist eine Betriebszugehörigkeit von fünf Monaten sowie eine Einsatzzeit von mindestens einem Monat in Betrieben des Geltungsbereichs des TV BZ ME.

Die Höhe des maximalen Anspruchs von 2.300 Euro ist auf die Inflationsausgleichsprämie gedeckelt, die einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Kundenbetriebes im Zeitraum Dezember 2022 bis Dezember 2024 gewährt wurde bzw. wird.

Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte, die aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten eine anteilige Monatsauszahlung.

Sofern der Arbeitgeber neben dieser tariflichen Regelung eine Inflationsausgleichsprämie bereits geleistet hat oder leistet, kann diese angerechnet werden.

 

 

 

 

Weitere Änderungen im TV BZ ME

Mit Wirkung zum 1. September 2023 wird die erste Stufe des Branchenzuschlags vorgezogen.
Der Branchenzuschlag beträgt dann bereits ab Einsatzbeginn 15 %. Die übrigen Stufen bleiben unverändert.

Der TV BZ ME kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2024 gekündigt werden.

 

 

 

Erklärungsfrist

Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 6. Juli 2023 vereinbart.
Nach Ablauf der Erklärungsfrist werden wr Ihnen den detaillierten Tarifvertragstext zur Verfügung stellen.

 

 

 

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