Die wichtigsten Feuerwehr-Dienstvorschriften

 

Die wichtigsten Richtlinien für die Feuerwehr-Ausbildung sind die Feuerwehr-Dienstvorschriften – kurz FwDV. Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat sie verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen. Welche die wichtigsten sind, erklären wir Euch hier:

 

 

 

FwDV 1 “Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz”

Diese Vorschrift enthält die obligatorischen Basics des Feuerwehrdienstes, die Brandbekämpfung und die Technische Hilfeleistung betreffend. Von der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und dem Auslegen von Druckschläuchen über Wasserentnahmestellen, Beleuchtungsgeräte sowie das Retten und Selbstretten werden alle Grundtätigkeiten erklärt

Ein sicherer Feuerwehreinsatz ist ohne dieses Wissen nicht möglich. Die Inhalte sollte jeder Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr nach Abschluss der Truppmannausbildung beherrschen. Die Tiefe der Kenntnisse hängen dann vom jeweiligen Ausrüstungsniveau der örtlichen Feuerwehr ab.

 

FwDV 3 “Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz”

Die Vorschrift stellt das einheitliche Zusammenwirken der einzelnen Mannschaften an der Einsatzstelle sicher. Sie macht ein geordnetes Handeln erst möglich. Nur wenn die Mannschaft diese Grundzüge beherrscht, kann sich die zuständige Führungskraft auf ihre Aufgabe konzentrieren. Die vorgegebene Aufgabenzuordnung sichert den geordneten Einsatzablauf über Gemeinde- und Landesgrenzen hinweg.

 

FwDV 7 “Atemschutz”

Bei welchem Brandeinsatz kann heute noch ohne Atemschutz vorgegangen werden? Bei kurzer Überlegung dürfte die Antwort lauten: Bei keinem! Alleine deshalb sind die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (AGT) sowie die Anforderungen an die jährlichen Unterweisungen und Einsatzübungen immens wichtig. Fehler im Umgang mit dem Atemschutzgerät oder den Einsatzgrundsätzen können zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zum Tod führen.

Die Einsatzgrundsätze des Atemschutzes sollten jeder Führungskraft bekannt sein. Auch Nicht-Atemschutzgeräteträger müssen einem AGT beim Anlegen des Pressluftatmers (PA) helfen können. Auch die Atemschutzüberwachung ist nicht zwingend die Aufgabe eines PA-Trägers. Daher sollte diese FwDV jedes Feuerwehrmitglied kennen.

 

FwDV 10 “Die tragbaren Leitern”

Der zweite Rettungsweg aus einem Gebäude ist laut den Landesbauordnungen über die Leitern der Feuerwehr sicherzustellen. Mit der vierteiligen Steckleiter gelangen Feuerwehrangehörige bis ins zweite Obergeschoss (OG), mit der dreiteiligen Schiebleiter bis ins dritte OG. Die FwDV 10 ist unerlässlich, um tragbare Leitern in stressigen Situationen sachgerecht und sicher in Stellung bringen zu können.

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Die Vorschriften zum kostenlosen Download findet Ihr zum Beispiel hier: Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz

 

Quelle: https://www.feuerwehrmagazin.de/